Auslandskrankenversicherung

Auslandskrankenversicherung

Guter Versicherungsschutz auch auf Reisen 

Jenseits deutscher Grenzen sind Sie oft Privatpatient. Sie müssen demnach sehr hohe Arzt- oder Klinikkosten voll selbst zahlen. Wenn Sie auf Reisen krank werden oder Unfälle haben, schützt Sie eine Auslandskrankenversicherung.

Die Auslandskrankenversicherung zahlt Behandlungskosten und Rettungsflug
Die Auslandskrankenversicherung bezahlt die ärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen und Unfällen im Ausland. Dazu gehören auch notwendige Arznei- und Heilmittel, schmerzstillende Zahnbehandlungen und, je nach Tarif, der medizinisch notwendige Rücktransport aus dem Reiseland - notfalls sogar per teurem Rettungsflug. Ihre Auslandskrankenversicherung können Sie für eine bestimmte Zahl von Reisetagen oder auch günstig als Jahresversicherung abschließen.

Tipp: Eine Auslandskrankenversicherung ist oft als Zusatzleistung in Automobilclub-Mitgliedschaften, Kredit­karten oder Kranken­zusatz­ver­si­che­rungen enthalten. Prüfen Sie anhand Ihrer Vertragsunterlagen, ob Sie zusammen mit einem dieser Produkte bereits über einen Auslandskrankenschutz verfügen.


Persönliche Beratung zu Kranken­ver­si­che­rungen im Ausland

Lassen Sie sich persönlich beraten - am besten noch vor dem nächsten Urlaub!


 

Dauer-Auslandskrankenversicherung

 

Die Dauer lässt sich individuell an die Bedürfnisse des Versicherten anpassen. Es gibt Dauer-Reise­kranken­ver­si­che­rungen mit Laufzeiten von einem oder zwei Jahren, genauso wie welche, die für unbegrenzte Dauer gültig sind. 

Somit sind auch Vielreisende langfristig im Ausland krankenversichert, wodurch ein lückenloser Kranken­ver­si­che­rungsschutz besteht.

Das kann immer dann sinnvoll sein, wenn der bestehende Schutz der Kranken­ver­si­che­rung nicht ausreicht, um die Kosten für Behandlungen im Ausland zu decken. Oftmals müssten Patienten im Ausland dann viele Kosten aus der eigenen Tasche bezahlen.  Auch notwendige Operationen sind im Versicherungsumfang inbegriffen.
Zugleich können der Rücktransport sowie Bergungs-, Rettungs- oder Überführungskosten im Krankheits- bzw. Todesfall mitversichert werden.