Die Tierhalterhaftpflicht versichert in erster Linie Schäden, die Ihr Haustier Dritten oder deren Eigentum zufügt.
In der Regel ist das Halten und Hüten von zahmen Haustieren und gezähmten Kleintieren wie Katzen, Kanarienvögeln, Wellensittichen, Papageien, Meerschweinchen usw. in der Privaten Haftpflichtversicherung versichert.
Für Hunde, Pferde, Ponys, Esel und Rinder muss eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Als Besitzer haften Sie für alle Schäden, die Ihr Tier anrichtet - bis zu einer Dauer von dreißig Jahren für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist vor allem für die Halter größerer Tiere dringend zu empfehlen, denn die Behandlungskosten - etwa für einen Hundebiss oder der von ausgerissenen Pferden verursachte Verkehrsunfall - können richtig teuer werden.
In solchen Fällen sind Sie als Tierhalter immer schadenersatzpflichtig - ganz unabhängig davon, ob Ihnen ein Verschulden nachgewiesen werden kann.
Die Tierhalter-Haftpflichtpolice ersetzt Sachschäden, außerdem die meist wesentlich teureren Personenschäden sowie Vermögensschäden wie z.B. Verdienstausfall, die Dritten durch Ihr Tier entstehen - bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Versichern können Sie Hunde, Pferde, Ponys, Maultiere, Esel oder Rinder.
Übrigens: Bei vielen Versicherern verringert sich der Beitrag für jedes zusätzliche Tier gegenüber einem Einzelvertrag.
Versicherungsschutz - auch wenn andere mit Ihrem Hund unterwegs sind
Die Hundehalterhaftpflicht leistet auch, wenn das versicherte Tier mit einer anderen Person unterwegs ist - ganz gleich, ob der Geschädigte ein Mensch oder ein anderes Tier ist.
Für Schäden, die dem eigenen Tierhalter durch sein eigenes Tier entstehen, zahlt die Versicherung allerdings ebensowenig, wie für absichtlich herbeigeführte Schäden.
Schäden durch zahme Kleintiere, wie Katzen, Vögel oder Kaninchen, sind in Ihrer Privathaftpflichtversicherung geschützt.
Viel öfter hingegen werden Personen- oder Sachschäden von größeren Tieren verursacht. Nicht ohne Grund sind deshalb Hunde, Pferde, Rinder, Wildtiere und solche, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden, aus der Privathaftpflicht des Eigentümers ausgeschlossen.
Tierunfälle können teuer werden
Eine separate Tierhalterhaftpflicht ist für die Halter größerer Tiere unbedingt empfehlenswert und in manchen Fällen sogar gesetzlich vorgeschrieben, denn die Behandlungskosten können kräftig ins Geld gehen. In einigen Bundesländern wie Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt ist eine Hundehalterhaftpflichtversicherung vorgeschrieben, in anderen Bundesländern besteht nur für Hunderassen, die als gefährlich eingestuft sind, eine Versicherungspflicht.
Achtung: In Bayern ist die Hundehalterhaftpflicht für bestimmte Hunderassen gesetzlich vorgeschrieben. Dazu gehören Rassen, die als potenziell gefährlich eingestuft werden.
Als Tierhalter sind Sie im Rahmen der Gefährdungshaftung immer schadenersatzpflichtig - ganz unabhängig davon, ob Ihnen ein Verschulden nachgewiesen werden kann oder nicht.
Die Grundleistungen der Tierhalterhaftpflicht sind bei allen Anbietern vergleichbar - ersetzt werden Personen- und Sachschäden an Dritten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Einige Versicherer übernehmen allerdings auch zusätzliche Leistungen. Je nach Tarif können Welpen des versicherten Hundes bis zum Alter von 6 Monaten beitragsfrei mitversichert sein. Auch die Teilnahme an Hundeschlittenrennen, sowie das Training dafür, sind je nach Anbieter im Versicherungsschutz enthalten.
Auch Fohlen können mitversichert sein
In der Pferdehalterversicherung sind in umfassenden Tarifen auch die Fohlen des versicherten Pferdes bis zum Alter von 12 Monaten versichert. Die Teilnahme an Pferderennen und Turnieren inklusive Training kann ebenfalls im Versicherungsschutz enthalten sein.
Das gleiche gilt für private Kutschfahrten einschließlich gelegentlicher unentgeltlicher Personenbeförderung. Wer regelmäßig und gegen Bezahlung Kutschfahrten durchführt, benötigt allerdings einen besonderen gewerblichen Haftpflichtschutz.
Haustiere können schwer erkranken; teilweise so schwer, dass eine Operation notwendig wird.
Gerade Tumor- und Skeletterkrankungen nehmen stark zu. Weiterhin stark verbreitet sind Bänderrisse bei Hunden oder Pferden.
Nun sind vor allem für Hunde, Katzen und Pferde sogenannte Tier-OP-Versicherungen erhältlich.
Diese übernehmen nicht nur OP-Kosten, sondern auch, was bei der klinischen Vor- und Nachsorge anfällt.
Einige Versicherer decken sogar die Kosten für einen postoperativen Aufenthalt in der Klinik komplett mit ab. Dies kann vor allem bei komplizierten Eingriffen nochmal immense Kosten vermeiden.
Wir bieten zudem auch die Möglichkeit, eine Tier-Krankenversicherung für Ihren Liebling abzuschließen.
Die Höhe der zu zahlenden Beiträge hängt unter anderem vom Tier selbst ab – Rasse, Alter und welche Art sind die entscheidenden Faktoren.
Manche Versicherer bieten auch eine Selbstbeteiligung an, die entweder einem festgelegtem Wert oder einem bestimmten Prozentsatzes der Kosten entspricht.
Da meist eine Wartezeit für die Versicherungen besteht, sollte sich der Halter frühzeitig um einen Versicherungsschutz bemühen.
Berechnen Sie in wenigen Schritten Ihren individuellen Tarif.