Wenn Sie länger als sechs Wochen krank sind, zahlt Ihr Arbeitgeber üblicherweise kein Gehalt mehr. Danach gibt es nur noch Geld von der Krankenkasse - das beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttogehalts (maximal 90% des Nettogehalts). Bei längerer Erkrankung bedeutet das einen größeren finanziellen Verlust.
Wann brauchen Sie Krankentagegeld?
Das Krankentagegeld schützt Sie vor Einkommensausfall bei Krankheit. Das ist besonders wichtig, wenn Sie eine Familie versorgen oder Kredite abbezahlen müssen.
Die Höhe Ihres Krankengeldanspruchs vereinbaren Sie individuell. Der Versicherer springt ein, sobald die Lohnzahlung Ihres Arbeitgebers endet, also ab der siebten Krankheitswoche.
Besonders günstige Beiträge sichern Sie sich mit einer längeren Karenzzeit - das ist der Zeitraum nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, in dem noch kein Anspruch auf Krankentagegeld besteht.
Achtung: Das Krankentagegeld ist nicht identisch mit dem Krankenhaustagegeld. Die Krankenhaustagegeld-Versicherung leistet nur, solange man tatsächlich im Krankenhaus liegt.
Das Krankenhaustagegeld ist ein angenehmes finanzielles Polster, wenn Sie stationär behandelt werden müssen. Der Versicherer überweist Ihnen den vereinbarten Tagessatz, solange Sie aus medizinisch notwendigem Grund in der Klinik sind. Die Auszahlung Ihres Krankenhaustagegelds ist steuerfrei.
Zahlen Sie Ihre zusätzlichen Kosten vom Krankenhaustagegeld
Mit Ihrem Krankenhaustagegeld können Sie Telefon und Fernsehermiete in der Klinik bezahlen und die Fahrtkosten Ihrer Angehörigen decken, aber auch eine Ersatzkraft finanzieren, wenn während des Klinikaufenthalts niemand Haushalt und Kinder versorgen kann.
Das Krankenhaustagegeld wird ohne Kostennachweis gezahlt - dem Versicherer reicht eine Bescheinigung der Klinik über Dauer und Grund der Behandlung.
Tipp: Beim Rooming-In bleiben Vater oder Mutter während der stationären Behandlung bei ihrem Kind. Dafür berechnet die Klinik eine zusätzliche Tagespauschale für Unterkunft und Verpflegung. Viele Krankenhaustagegeld-Tarife verdoppeln den Tagessatz für das versicherte Kind, wenn ein Elternteil als Begleitperson mit ins Krankenhaus geht.