Privathaftpflichtversicherung

Privathaftpflichtversicherung

Wer anderen Schaden zufügt

Auch ein leichtes Versehen, wie z.B. eine unachtsam weggeworfene Zigarette, kann Folgeschäden in Millionenhöhe verursachen. Ein kleiner Fehler kostet viel -  insbesondere, wenn Per­sonen zu Schaden kommen. 

Die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie vor den teuren Folgen alltäglicher Missgeschicke. Sie springt ein, wenn etwas schief geht. So müssen Sie sich im Alltag keine zusätzlichen Sorgen um mögliche finanzielle Belastungen machen. Es ist ein gutes Gefühl, auf der sicheren Seite zu stehen!

 

Die Grundlagen

Wenn Sie einen Schaden verursachen, müssen Sie dafür gerade stehen - auch wenn es aus Versehen war.

Der Geschädigte hat ein gesetzliches Recht auf angemessenen finanziellen Schadensersatz. Dazu gehören die Kosten für Wiederherstellung oder Ersatz beschädigter Gegenstände, außerdem Folgekosten wie etwa ein Nutzungsausfall.
Sind Menschen verletzt, fallen Behandlungskosten und Verdienstausfall an. Oft hat der Verletzte Anspruch auf Schmerzensgeld, bei bleibenden Gesundheitsschäden sogar auf eine lebenslange Rente.

Sie haften mit Ihrem ganzen Vermögen
Nicht alle Fälle einer privaten Haftung sind so harmlos wie das beim Fußballspielen zerschossene Fenster. Der entstandene Schaden kann so hoch sein, dass er Ihre wirtschaftliche Existenz gefährdet.

Als Verursacher haften Sie mit Ihrem ganzen Vermögen, mit Haus- und Grundbesitz, mit Bankguthaben, Lohn und Gehalt. Sogar auf eine spätere Erbschaft kann im Ernstfall zugegriffen werden.

Leistungsumfang

Die Haft­pflichtversicherung schützt Sie und Ihre Familie vor möglicherweise ruinösen Schadensersatzansprüchen. Der Versicherer prüft zunächst, ob und in welcher Höhe Sie zum Schadensersatz verpflichtet sind. Wenn der Anspruch begründet ist, zahlt er den Schadensersatz, also die Wiedergutmachung in Geld.

Abwehr unbegründeter Ansprüche
Es kann passieren, dass Jemand zu Unrecht Schadensersatz von Ihnen verlangt. Kommt es darüber zum Rechtsstreit, führt ihr Haft­pflichtversicherer nicht nur die Prüfung durch, sondern ebenfalls den Prozess und trägt die Kosten für Anwalt, Gericht und Gutachten. Die Haft­pflichtversicherung bietet also auch eine Art Rechtsschutz bei unberechtigten Haftungsansprüchen. Strafrechtliche Konsequenzen wie Geldstrafen sind allerdings nicht versichert.

Was nicht gezahlt wird

Die Privathaftpflicht zahlt niemals für Schäden, die  absichtlich herbeigeführt wurden. Das selbe gilt für Schäden an Ihrem eigenen Eigentum oder an Mietobjekten. Ebenso ausgeschlossen sind reine Vertragsverpflichtungen, wie die Rückzahlung von Darlehen, oder Schäden durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen (hierfür gibt es die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Halterhaftpflicht). Für Bußgelder und Geldstrafen müssen Sie auch selbst aufkommen. 

Wer ist versichert?

Die Haft­pflichtversicherung schützt zunächst den Versicherungsnehmer selbst - er ist Vertragspartner mit allen Rechten und Pflichten. Auch die Familienmitglieder des Versicherungsnehmers, Ehepartner und Kinder können in der private Haft­pflichtversicherung mitversichert werden.

Selbst, wenn keine Ehe geschlossen wurde, kann der Versicherungsschutz auf den Lebenspartner erweitert werden. Dafür muss der Name des Partners in den Vertrag aufgenommen werden.

Kosten

Eine private Haft­pflichtversicherung für Sie und Ihre Familie, mit dem branchenüblichen Leistungsumfang, ist schon für einen Jahresbeitrag von unter hundert Euro zu haben.

Die Kosten variieren allerdings je nach Anbieter, Deckungs­summe und individuellen Faktoren (zum Beispiel der Anzahl an mitversicherten Per­sonen). 

Unserer Einschätzung nach ist diese Versicherung ein Muss - betrachtet man die immensen Kosten, die aufgrund eines kleines Missgeschicks anfallen können.  

Typische Schadensfälle

Das private Haft­pflichtrisiko wird oft unterschätzt. Oft reicht eine kleine Unaufmerksamkeit aus, um einen großen Schaden zu verursachen.

Kinder verursachen häufig Schäden
Kinder können die Folgen ihres Handelns noch nicht so gut abschätzen wie Erwachsene. Eine angelassene Herdplatte reicht, um einen Hausbrand auszulösen. Und so dramatisch muss der Vorfall gar nicht sein - ein unachtsam weggeworfenes Rad kann schon den teuren Wagen des Nachbarns zerkratzen. Im Ernstfall haften immer Sie. 

Der richtige Vertrag

Welchen Haft­pflichtschutz brauche ich?
Der unfassende Schutz einer privaten Haft­pflichtversicherung reicht für die Wechselfälle des täglichen Lebens in der Regel aus. Versichert sind Sie übrigens auch als Radfahrer, Skater und während der Ausübung typischer Freizeitsportarten. 

Bestimmte Fälle müssen jedoch gesondert versichert werden. Mehr dazu finden Sie auch unter unserem Reiter "Haftung, Recht und Freizeit".


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