Gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung

Die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung (GKV) steht, als Teil des sozialen Sicherungssystems Deutschlands, grundsätzlich vielen Per­sonengruppen zur Verfügung. Arbeitnehmer mit einem Einkommen unter einer bestimmten Grenze (2024: 69.300 Euro brutto jährlich), sind zur Inanspruchnahme einer gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung verpflichtet. Selbstständige, Menschen mit Verbeamtung und besser Verdienende können freiwillig in der GKV bleiben. Oft nehmen diese allerdings lieber die Ansprüche einer privaten Kranken­ver­si­che­rung in Anspruch.

Vorteile der Gesetzlichen

  • Beiträge richten sich nach dem Einkommen: Wer weniger verdient, zahlt geringere Beiträge
  • altersunabhängig: Ältere und Jüngere zahlen gleich viel
  • Familienversicherung: Ehepartner und Kindern mit geringem/ keinen Einkommen können kostenlos mitversichert werden
  • keine Gesundheitsprüfung: keine Risikoprüfung, kein Ausschluss aufgrund von Vorerkrankungen

Wer darf sich ver­sichern? 

  • deutsche Staatsbürger
  • Arbeitnehmer aus dem Ausland
  • Studenten und Studentinnen aus dem Ausland: solange sie an deutschen Universitäten eingeschrieben sind
  • EU-Bürger: solange sie in Deutschland leben oder arbeiten
  • Per­sonen mit Wohnsitz in Deutschland
  • Geflüchtete und Menschen mit Asylanspruch: wenn sie die Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, haben sie nach einer gewissen Zeit Anspruch auf eine medizinische Grundversorgung

Leistungen der Gesetzlichen

  •  umfassende medizinische Versorgung: Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Medikamente und Vorsorgeuntersuchungen
  • Zahnärztliche Behandlungen: nur teilweise (es lohnt sich daher auch eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung)

Kosten der Gesetzlichen

 Die Beitragskosten sind einkommensabhängig. Das bedeutet, grob gesagt, dass Per­sonen mit geringerem Einkommen auch weniger zahlen. Nach oben gibt es zudem eine Beitragsbemessungsgrenze. Einkommen, die oberhalb dieser Grenze (2024: 5.175 Euro pro Monat bzw. 62.100 Euro im Jahr) liegen, müssen nicht noch weiter zusätzlich zahlen.

Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 % des Bruttoeinkommens. Dazu kommt ein Zusatzbeitrag, der, je nach Krankenkasse, individuell ausfällt. Tendenziell erhöhen sich diese Zusatzbeiträge jährlich.

Welche GKV ist die Richtige? 

Die einzelnen Krankenkassen sind sich in den grundlegenden Leistungen sehr ähnlich. Unterschiede liegen vor allem in den Zusatzbeitragskosten und in den Bonusleistungen. Wir beraten Sie zu diesem Thema gerne ausführlich, nach Terminvereinbarung. So können wir herausfinden, welche Kranken­ver­si­che­rung am besten zu Ihren individuellen Wünschen und Anliegen passt. 


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Jede Lebenslage ist individuell. Um sicherzustellen, dass Ihre Versorgung im Notfall aktuell ist, beraten wir Sie gerne persönlich.