Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) steht, als Teil des sozialen Sicherungssystems Deutschlands, grundsätzlich vielen Personengruppen zur Verfügung. Arbeitnehmer mit einem Einkommen unter einer bestimmten Grenze (2024: 69.300 Euro brutto jährlich), sind zur Inanspruchnahme einer gesetzlichen Krankenversicherung verpflichtet. Selbstständige, Menschen mit Verbeamtung und besser Verdienende können freiwillig in der GKV bleiben. Oft nehmen diese allerdings lieber die Ansprüche einer privaten Krankenversicherung in Anspruch.
Die Beitragskosten sind einkommensabhängig. Das bedeutet, grob gesagt, dass Personen mit geringerem Einkommen auch weniger zahlen. Nach oben gibt es zudem eine Beitragsbemessungsgrenze. Einkommen, die oberhalb dieser Grenze (2024: 5.175 Euro pro Monat bzw. 62.100 Euro im Jahr) liegen, müssen nicht noch weiter zusätzlich zahlen.
Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 % des Bruttoeinkommens. Dazu kommt ein Zusatzbeitrag, der, je nach Krankenkasse, individuell ausfällt. Tendenziell erhöhen sich diese Zusatzbeiträge jährlich.
Die einzelnen Krankenkassen sind sich in den grundlegenden Leistungen sehr ähnlich. Unterschiede liegen vor allem in den Zusatzbeitragskosten und in den Bonusleistungen. Wir beraten Sie zu diesem Thema gerne ausführlich, nach Terminvereinbarung. So können wir herausfinden, welche Krankenversicherung am besten zu Ihren individuellen Wünschen und Anliegen passt.