Private Kranken­ver­si­che­rung

Private Krankenversicherung

Bei der Entscheidung für den passenden Versicherungsschutz spielen viele persönliche Faktoren eine Rolle. Diese Entscheidung sollte sorgfältig getroffen werden, da sie sich nachhaltig auf die zukünftige finanzielle Situation auswirkt.

Welche Kranken­ver­si­che­rung ist also die richtige? Wie unterscheiden sich die einzelnen Anbieter, welche Leistungen kann man erwarten, welche Aufnahmekriterien gelten?

Vorteile der Privaten

Die private Kranken­ver­si­che­rung bietet Ihnen ein Leistungsspektrum, das - je nach Tarif - oft über das Mindestniveau der gesetzlichen Kassen hinausgeht.

Privatversicherer beteiligen sich in der Regel mit deutlich höheren Sätzen an medizinischen Leistungen. Darüber hinaus genießen Sie noch einige weitere Vorteile. Freie Arztwahl und Vorzugsbehandlung bei Klinikaufenthalten sind hier beliebte Beispiele.

Die Höhe Ihres Beitrags können Sie, durch Wahl eines individuellen Leistungspakets, selbst beeinflussen. Für Manche ist der private Gesundheitsschutz sogar deutlich preiswerter als der gesetzliche - insbesondere für Singles, Kinderlose, junge Menschen und Gutverdiener.

Wer darf sich ver­sichern?

Selbständige, Arbeitnehmer und Beamte
Als Selbstständiger oder Freiberufler können Sie sich privat krankenver­sichern. Die Höhe Ihres Einkommens spielt dabei keine Rolle.

Als Arbeitnehmer dürfen Sie in die Private wechseln, sofern Ihr jährliches Bruttoeinkommen 1 Jahr lang über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Diese liegt aktuell bei 69.300 Euro (das entspricht 5.775 Euro im Monat; Stand 2024).

Auch Beamte und andere Beihilfeberechtigte, z. B. Richter oder Abgeordnete, sind in der Regel privat krankenversichert.

Leistungen der Privaten

Das Leistungsspektrum der Privaten ist erheblich umfangreicher als das der gesetzlichen Kassen - durch Wahl des passenden Tarifs können Sie selbst über den Umfang Ihres Vertrags entscheiden.

Bevorzugte Behandlung
Ein wichtiges Plus der privaten Kranken­ver­si­che­rung ist die bevorzugte Behandlung durch niedergelassene Ärzte und Zahnärzte - schließlich erstatten Privatversicherer für medizinische Leistungen in aller Regel höhere Sätze als die gesetzlichen Kassen.

Hochwertige Leistungen
Als Privatpatient genießen Sie, je nach gewähltem Tarif, viele weitere Vorteile. Dazu gehören zum Beispiel die freie Arztwahl, volle Kostenerstattung auch für alternative oder sehr teure Behandlungsmethoden, Zuzahlungsfreiheit bei Medikamenten oder die Behandlung in Heilpraxen. Private Krankenversicherer erstatten außerdem die Kosten für Zahnbehandlungen bis zu 100 Prozent - auch für Implantate und andere hochwertige Zahnersatz-Lösungen.

In der Klinik genießen Sie je nach vereinbartem Tarif Chefarztbehandlung, Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und freie Krankenhauswahl.

Kosten der Privaten

Sie bestimmen den Beitrag
Die Höhe der Beiträge in der privaten Kranken­ver­si­che­rung sind unterschiedlich: vom günstigen Mindesttarif bis hin zum umfassenden Top-Tarif für Anspruchsvolle.

Der Beitrag richtet sich außerdem nach Alter und Vorerkrankungen des Versicherten, sowie der gewünschten Selbstbeteiligung.

Gut zu wissen: Wer sich von seinem Versicherer höchstens die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen erstattn lässt, erhält oft ein bis drei Monatsbeiträge zurück.

Gesundheitscheck beim Arzt
Bevor Sie den Vertrag abschließen, müssen Sie meist einen detaillierten Fragebogen zu Vorerkrankungen und möglichen Gesundheitsrisiken ausfüllen. Manchmal wird auch ein Gesundheits-Check beim Arzt fällig.

Wichtig: Machen Sie beim Ausfüllen des Fragebogens keine falschen Angaben - das kann im Ernstfall den Versicherungsschutz kosten.

Thema Beitragsentwicklung

Wegen der ständig wachsenden Kosten im Gesundheitswesen ist nicht auszuschließen, dass auch in der privaten Kranken­ver­si­che­rung die Beiträge steigen. Das kann zur finanziellen Belastung werden, wenn Sie im Ruhestand nicht mehr über ein gleich hohes Einkommen verfügen wie zur Zeit Ihrer Berufstätigkeit.

Aus diesem Grund wird oft ein Teil der Beiträge einer besonderen Altersbeitragssicherung zugeführt - so ist gewährleistet, dass Ihre Beiträge auch später relativ stabil bleiben.

Wenn Sie im Ruhestand sparen wollen, können Sie ab 65 außerdem in einen preiswerten Standardtarif wechseln, der mindestens die Leistungen einer gesetzlichen Kasse bietet - oder Sie verzichten auf einzelne Angebote wie etwa die Chefarztbehandlung oder das Klinik-Einzelzimmer und halten Ihren Beitrag auf diese Weise günstig.

Rückkehr in die Gesetzliche

Bei sinkendem Einkommen ist die Rückkehr möglich
Wenn Sie aus einer gesetzlichen Kasse in die Private gewechselt sind, können Sie nicht ohne Weiteres wieder zurück!
Der Gesetzgeber will vermeiden, dass Sie in jungen Jahren von den niedrigen Beitragssätzen der privaten Kranken­ver­si­che­rung profitieren und durch einen Rück-Wechsel die steigenden Beiträge im Alter vermeiden.

Eine Wiederaufnahme in die Gesetzliche ist nur möglich, wenn Ihre Einkünfte unter die Versicherungspflichtgrenze von 69.300 Euro (Stand 2024) sinken. Wenn Sie allerdings älter als 55 Jahre sind, müssen Sie weiter in der Privaten bleiben.

Zurück auch bei Arbeitslosigkeit
Wer sich arbeitslos meldet, wird von der Arbeitsbehörde in der Regel wieder gesetzlich versichert (bis zum 55 Lebensjahr). Grundsätzlich sollte der Wechsel zurück in eine gesetzliche Kasse aber gut überlegt sein, denn damit gehen die Altersrückstellungen verloren, die Ihre private Kranken­ver­si­che­rung für Sie gebildet hat.


Persönliche Beratung zur privaten Kranken­ver­si­che­rung

Der Weg zu einer passenden Absicherung beginnt mit einer individuellen Beratung: Deshalb gleich einen kostenfreien Termin anfragen und persönlich beraten lassen!