Das Kennzeichen am Moped, oder auch am Roller und Mofa, ist zugleich das Versicherungskennzeichnen. Dieses Kennzeichen kann erst ausgestellt werden, wenn ein gültiger Versicherungsschutz besteht. Und dieser ist bei Nutzung des Mopeds im öffentlichen Straßenverkehr Pflicht.
Die entsprechenden Kennzeichen können Sie beim Kfz-Haftpflichtversicherer erhalten. Dabei ist es möglich, den Versicherungsschutz nur saisonal zu wählen, wodurch einige Kosten für die Versicherung eingespart werden können. Denn in vielen Fällen werden Kleinkrafträder nicht das ganze Jahr über genutzt und stehen im Herbst oder Winter daher häufig in der Garage. Jedoch sind Ganzjahres-Kennzeichen, die somit einen ganzjährigen Versicherungsschutz umfassen, bereits gegen günstige Versicherungsbeiträge erhältlich.
Diese ganzjährigen Versicherungskennzeichen für das Moped sind allerdings nicht unbegrenzt gültig, sondern dabei handelt es sich stets um Verfallpolicen. Diese müssen dementsprechend regelmäßig erneuert werden. Grundsätzlich besteht der Versicherungsschutz bei einer ganzjährigen Mopedversicherung vom jeweils 1. März eines Jahres bis Ende Februar des Folgejahres.
Das jeweilige Versicherungsjahr kann direkt am Kennzeichnen abgelesen werden. Schon die Farbe des Kennzeichens gibt Aufschluss darüber, für welches Jahr dieses Versicherungskennzeichen gültig ist.
Das Versicherungskennzeichnen ist dabei nicht nur für den Versicherungsschutz bei Haftpflichtansprüchen wichtig, sondern zugleich ist dieses in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Wer das Moped dennoch ohne ein gültiges Kennzeichen im öffentlichen Straßenverkehr nutzt, der muss nicht nur mit Geldstrafen rechnen, sondern zugleich besteht dann auch kein Versicherungsschutz. Kommt es zu einem Unfall, dann muss der Fahrer alle anfallenden Kosten selbst tragen.